Rein in die Altenpflege.de

Das Portal für die Altenpflegeausbildung im Großraum Hannover

Standards in der Altenpflegeausbildung im Raum Hannover



Auf Initiative des Aktionsbündnisses Altenpflege haben sich erstmalig und wahrscheinlich einzigartig in der Bundesrepublik Vertreter/innen von öffentlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Altenpflegeeinrichtungen und Altenpflegeschulen verschiedener Träger in der Region Hannover an einen Tisch gesetzt, um darüber zu sprechen, wie die Ausbildung verbessert werden kann und die Attraktivität erhöht werden kann.

Ein Ergebnis sind 9 Mindeststandards einer guten Altenpflegeausbildung.


Die unterzeichnenden Schulen und Träger der praktischen Ausbildung (Runder Tisch Ausbildung in der Altenpflege) gewährleisten eine qualifizierte schulische und praktische Ausbildung und kooperieren dazu in besonderer Weise. Sie haben sich auf folgende Qualitäts-Mindeststandards geeinigt:


1. Wir bringen unsere spezifischen Schwerpunkte in die Kooperation ein.

Die unterschiedlichen Profile und Ausbildungs-Schwerpunkte der Mitglieder des Bündnisses sind transparent. Wir betreiben eine Praktikumsbörse und kooperieren bei externen praktischen Einsätzen (z.B. in der ambulanten Pflege, offenen Altenhilfe).


2. Wir bilden auf der Basis neuster Erkenntnisse aus

Schule und Praxiseinrichtung berücksichtigen neueste (pflege-)wissenschaftliche Erkenntnisse, Expertenstandards und didaktisch-methodische Entwicklungen.


3. Wir gewährleisten eine qualifizierte Praxisanleitung.

PraxisanleiterInnen, die nach den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ausgebildet sind, stehen zur Verfügung. Mindestens 10% der Ausbildungsstunden werden angeleitet (z.B. durch geplante gemeinsame Dienste mit PraxisanleiterIn). Der Lernenden werden bei der Bearbeitung von Praxis-/Lernaufgaben unterstützt. Unser Fachpersonal qualifiziert sich regelmäßig weiter und wir ermöglichen den Lernenden die Teilnahme an internen Fortbildungen.


4. Wir unterstützen den Transfer von aktuellem Wissen in die Praxis, wir arbeiten zusammen bei der Vermittlung von ersten Anleitungskompetenzen und geben spezifische Praxiskompetenzen in die Schulen.

Die kooperierenden Einrichtungen ermöglichen den Lernenden (z.B. über Projekte, Inputs bei Teamsitzungen oder Übergaben) ihr aktuelles Wissen an Mitarbeitende weiterzugeben. Sie fördern die Vertiefung der von der Schule vermittelten didaktisch- methodischen Kompetenzen u.a. durch Aufgaben wie „Lernende leiten Lernende an". Die Einrichtungen stellen spezifisches Wissen in den Schulen vor (z.B. Notfallversorgung).


  1. 5.Wir berücksichtigen Freiräume für Lernende bei der Dienstplangestaltung.

Auszubildende werden nicht vollständig auf den Stellenschlüssel angerechnet. Ziel ist es, die Auszubildenden im ersten Jahr gar nicht, im zweiten Jahr nur zu einem Drittel und im dritten Jahr nur zu dreiviertel Stellenanteil im Dienstplan anzurechnen, oder im Durchschnitt der drei Jahre mit einem Drittel Stellenanteil anzurechnen. Dienstpläne berücksichtigen, dass für die Auszubildenden Freiräume bleiben zum praktischen Lernen/Üben und z.B. für die Erledigung von schulischen Lernaufgaben.


6. Wir unterstützen die Nutzung von internen und externen „Lernwerkstätten"

Praktische Übungen können durchführt werden, Lernende üben sich in Selbstständigkeit und Informationsbeschaffung, z.B. über Literatur und Nachfragen


7. Wir sorgen dafür, dass die Praxis über den Stand des jeweiligen Ausbildungsfortschrittes informiert ist.

Die Schule informiert aktuell über die im Unterricht erworbenen Kompetenzen (z.B. Info nach jedem Block, quartalsweise), die Pflegedienstleitung sorgt dafür, dass diese Infos an die Praxisanleitenden weitergeleitet werden.


8. Wir verantworten die Ausbildung und notwendige Unterstützungs- maßnahmen der Lernenden gemeinsam.

Teil unserer Zusammenarbeit ist das Bemühen um gemeinsame Problemlösungen im Interesse der Lernenden (z.B. Gespräche mit allen Beteiligten, Probezeitreflexionen zu einem Fixtermin)


9. Unsere Zusammenarbeit berücksichtigt die Blickwinkel und Strukturen von Schule und Einrichtung.

Informationen sind zielgruppenorientiert verfasst, Arbeitsaufträge an die Praxis sind deutlich formuliert, Verteiler sind festgelegt und aktualisiert. Die Auszubildenden werden während der gesamten Schulblöcke nicht in der Praxis eingesetzt. Schule und Praxis informieren sich gegenseitig über die jeweiligen Bewerberanforderungsprofile. (Assessments, Gespräche o.ä). Stand:12.12.2011


Folgende Einrichtungen und Schulen haben die Standards bisher unterzeichnet.



Einrichtungen:


AWO

Arbeiterwohlfahrt

ambulanter Dienst Gemeinnützige GmbH

Wilhelmstraße 7

30171 Hannover


AWO Gehrden

Gemeinnützige GmbH

Wilhelmstr. 7

30171 Hannover


AWO

Wohnen & Pflegen gGmbH

Körtingsdorfer Weg 8

30455 Hannover


Betreuungskette

Am Seelberg GmbH

Denickeweg 5

30629 Hannover


CarePool

Hannover GmbH

Rotermundstraße 11

30165 Hannover


Deutsches Rotes Kreuz

DRK- Pflegedienste Hannover gem. GmbH

Karlsruher Str. 2c

30519 Hannover


Die Johanniter

Johanniter-Unfall-Hilfe E.V. Bildungsinstitut Hannover

Büttnerstr. 19

30165 Hannover


Ev.luth.Diakoniewerk

St. Aegidien

Sunderhof 1

30559 Hannover (Anderten)


GDA Gemeinschaft Deutsche Altenhilfe GmbH

GDA Pflegeheim Hannover-Ricklingen

Düsternstraße 3

30459 Hannover


GDA Wohnstift Hannover-Kleefeld

Wohnbereich Pflege

Osterfelddamm 12

30627 Hannover


GDA Ambulanter Dienst

Wohnstift Hannover-Kleefeld

Osterfelddamm 12

30627 Hannover


Henriettenstiftung Altenhilfe gGmbH

Geschäftsführung

Wülfeler Straße 60

30539 Hannover


Landeshauptstadt Hannover

Städtische Alten – und Pflegezentren

Geibelstr. 90

30173 Hannover


Stift zum Heiligen Geist

Heiligengeiststr. 20

30173 Hannover




SCHULEN:


Anna-Siemsen-Schule

Berufsbildende Schule 7

Fachbereich Altenpflege

Im Moore 38

30169 Hannover


Fachschulzentrum Gesundheitsberufe

Diakonische Dienste Hannover

Anna-von-Borries-Str. 1-7

30625 Hannover


mebino Berufsfachschule Altenpflege gGmbH

Deisterstrasse 17a

30449 Hannover


PflegeFach Schule Hannover

Leistinger Str.12

30826 Garbsen