Rein in die Altenpflege.de
Das Portal für die Altenpflegeausbildung im Großraum Hannover
Standards in der Altenpflegeausbildung im Raum Hannover
Auf Initiative des Aktionsbündnisses Altenpflege haben sich erstmalig und wahrscheinlich einzigartig in der Bundesrepublik Vertreter/innen von öffentlichen, kirchlichen und gemeinnützigen Altenpflegeeinrichtungen und Altenpflegeschulen verschiedener Träger in der Region Hannover an einen Tisch gesetzt, um darüber zu sprechen, wie die Ausbildung verbessert werden kann und die Attraktivität erhöht werden kann.
Ein Ergebnis sind 9 Mindeststandards einer guten Altenpflegeausbildung.
Die unterzeichnenden Schulen und Träger der praktischen Ausbildung (Runder Tisch Ausbildung in der Altenpflege) gewährleisten eine qualifizierte schulische und praktische Ausbildung und kooperieren dazu in besonderer Weise. Sie haben sich auf folgende Qualitäts-Mindeststandards geeinigt:
1. Wir bringen unsere spezifischen Schwerpunkte in die Kooperation ein.
Die unterschiedlichen Profile und Ausbildungs-Schwerpunkte der Mitglieder des Bündnisses sind transparent. Wir betreiben eine Praktikumsbörse und kooperieren bei externen praktischen Einsätzen (z.B. in der ambulanten Pflege, offenen Altenhilfe).
2. Wir bilden auf der Basis neuster Erkenntnisse aus
Schule und Praxiseinrichtung berücksichtigen neueste (pflege-)wissenschaftliche Erkenntnisse, Expertenstandards und didaktisch-methodische Entwicklungen.
3. Wir gewährleisten eine qualifizierte Praxisanleitung.
PraxisanleiterInnen, die nach den Vorschriften der jeweiligen Bundesländer ausgebildet sind, stehen zur Verfügung. Mindestens 10% der Ausbildungsstunden werden angeleitet (z.B. durch geplante gemeinsame Dienste mit PraxisanleiterIn). Der Lernenden werden bei der Bearbeitung von Praxis-/Lernaufgaben unterstützt. Unser Fachpersonal qualifiziert sich regelmäßig weiter und wir ermöglichen den Lernenden die Teilnahme an internen Fortbildungen.
4. Wir unterstützen den Transfer von aktuellem Wissen in die Praxis, wir arbeiten zusammen bei der Vermittlung von ersten Anleitungskompetenzen und geben spezifische Praxiskompetenzen in die Schulen.
Die kooperierenden Einrichtungen ermöglichen den Lernenden (z.B. über Projekte, Inputs bei Teamsitzungen oder Übergaben) ihr aktuelles Wissen an Mitarbeitende weiterzugeben. Sie fördern die Vertiefung der von der Schule vermittelten didaktisch- methodischen Kompetenzen u.a. durch Aufgaben wie „Lernende leiten Lernende an". Die Einrichtungen stellen spezifisches Wissen in den Schulen vor (z.B. Notfallversorgung).
5.Wir berücksichtigen Freiräume für Lernende bei der Dienstplangestaltung.
Auszubildende werden nicht vollständig auf den Stellenschlüssel angerechnet. Ziel ist es, die Auszubildenden im ersten Jahr gar nicht, im zweiten Jahr nur zu einem Drittel und im dritten Jahr nur zu dreiviertel Stellenanteil im Dienstplan anzurechnen, oder im Durchschnitt der drei Jahre mit einem Drittel Stellenanteil anzurechnen. Dienstpläne berücksichtigen, dass für die Auszubildenden Freiräume bleiben zum praktischen Lernen/Üben und z.B. für die Erledigung von schulischen Lernaufgaben.
6. Wir unterstützen die Nutzung von internen und externen „Lernwerkstätten"
Praktische Übungen können durchführt werden, Lernende üben sich in Selbstständigkeit und Informationsbeschaffung, z.B. über Literatur und Nachfragen
7. Wir sorgen dafür, dass die Praxis über den Stand des jeweiligen Ausbildungsfortschrittes informiert ist.
Die Schule informiert aktuell über die im Unterricht erworbenen Kompetenzen (z.B. Info nach jedem Block, quartalsweise), die Pflegedienstleitung sorgt dafür, dass diese Infos an die Praxisanleitenden weitergeleitet werden.
8. Wir verantworten die Ausbildung und notwendige Unterstützungs- maßnahmen der Lernenden gemeinsam.
Teil unserer Zusammenarbeit ist das Bemühen um gemeinsame Problemlösungen im Interesse der Lernenden (z.B. Gespräche mit allen Beteiligten, Probezeitreflexionen zu einem Fixtermin)
9. Unsere Zusammenarbeit berücksichtigt die Blickwinkel und Strukturen von Schule und Einrichtung.
Informationen sind zielgruppenorientiert verfasst, Arbeitsaufträge an die Praxis sind deutlich formuliert, Verteiler sind festgelegt und aktualisiert. Die Auszubildenden werden während der gesamten Schulblöcke nicht in der Praxis eingesetzt. Schule und Praxis informieren sich gegenseitig über die jeweiligen Bewerberanforderungsprofile. (Assessments, Gespräche o.ä). Stand:12.12.2011
Folgende Einrichtungen und Schulen haben die Standards bisher unterzeichnet.
Einrichtungen:
AWO
Arbeiterwohlfahrt
ambulanter Dienst Gemeinnützige GmbH
Wilhelmstraße 7
30171 Hannover
AWO Gehrden
Gemeinnützige GmbH
Wilhelmstr. 7
30171 Hannover
AWO
Wohnen & Pflegen gGmbH
Körtingsdorfer Weg 8
30455 Hannover
Betreuungskette
Am Seelberg GmbH
Denickeweg 5
30629 Hannover
CarePool
Hannover GmbH
Rotermundstraße 11
30165 Hannover
Deutsches Rotes Kreuz
DRK- Pflegedienste Hannover gem. GmbH
Karlsruher Str. 2c
30519 Hannover
Die Johanniter
Johanniter-Unfall-Hilfe E.V. Bildungsinstitut Hannover
Büttnerstr. 19
30165 Hannover
Ev.luth.Diakoniewerk
St. Aegidien
Sunderhof 1
30559 Hannover (Anderten)
GDA Gemeinschaft Deutsche Altenhilfe GmbH
GDA Pflegeheim Hannover-Ricklingen
Düsternstraße 3
30459 Hannover
GDA Wohnstift Hannover-Kleefeld
Wohnbereich Pflege
Osterfelddamm 12
30627 Hannover
GDA Ambulanter Dienst
Wohnstift Hannover-Kleefeld
Osterfelddamm 12
30627 Hannover
Henriettenstiftung Altenhilfe gGmbH
Geschäftsführung
Wülfeler Straße 60
30539 Hannover
Landeshauptstadt Hannover
Städtische Alten – und Pflegezentren
Geibelstr. 90
30173 Hannover
Stift zum Heiligen Geist
Heiligengeiststr. 20
30173 Hannover
SCHULEN:
Anna-Siemsen-Schule
Berufsbildende Schule 7
Fachbereich Altenpflege
Im Moore 38
30169 Hannover
Fachschulzentrum Gesundheitsberufe
Diakonische Dienste Hannover
Anna-von-Borries-Str. 1-7
30625 Hannover
mebino Berufsfachschule Altenpflege gGmbH
Deisterstrasse 17a
30449 Hannover
PflegeFach Schule Hannover
Leistinger Str.12
30826 Garbsen
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